Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung und datenschutzrechtliche Hinweise des „Scheibenschützen Grevenbroich 1848 e.V.“ – im Folgenden „Verein“ genannt – für personenbezogene und personenbeziehbare Daten:

1. Beitritt in den Verein, grundsätzliche Einwilligung:

Mit der Beitrittserklärung wird - soweit zulässig - unter Hinweis auf die zur Kenntnis genommene Satzung und das eingesehene Datenverarbeitungsverzeichnis darin eingewilligt, dass die für die Durchführung der Mitgliedschaft und zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlichen Daten durch den Verein oder beauftragte Dritte gespeichert und bis zum ausdrücklichen Widerruf oder bis zum Ende der Mitgliedschaft verarbeitet werden dürfen.

Sie bestätigen ferner dem Verein die Korrektheit der mitgeteilten Daten und verpflichten sich, dem Verein jedwede Änderung der Daten unmittelbar mitzuteilen.

2. Teilnahme an Vereinsveranstaltungen:

Mit der Anmeldung zu oder der Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins wird darin eingewilligt, dass Lichtbildaufnahmen von Vereinsveranstaltungen zum Zwecke des Vereins in den Organen des Vereins und auch in anderen Medien unter Einschluss der örtlichen Presse bis zum ausdrücklichen Widerruf veröffentlicht werden dürfen.

Den aktiven Schützen ist hierbei bewusst, dass gerade die Umzüge in der Stadt, aber auch alle übrigen Veranstaltungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, den eigentlichen Schwerpunkt der Vereinstätigkeit darstellen.

Ferner wird darin eingewilligt, dass Teilnehmerdaten für die Ausrichtung der Vereinsveranstaltung in dem erforderlichen Umfang bis zum Widerruf auch an andere Funktionsträger des Vereines als die im Datenverarbeitungsverzeichnis ausdrücklich ausgewiesenen Ansprechpartner weitergegeben werden dürfen.

3. Weitergabe von Daten an Dritte:

Mit der Mitgliedschaft im Verein und/oder mit der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen ist in Wahrung des Vereinszwecks und nur in diesem Umfang die Einwilligung verbunden, dass die notwenigen Daten an Dritte bis auf ausdrücklichem Widerruf weitergegeben und dort verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen.

Darüber hinaus wird darin eingewilligt, dass Daten gemäß eingesehenem Datenverarbeitungsverzeichnis an die dort angegebenen Unternehmungen zu dem dort bezeichneten Zweck in dem jeweils erforderlichen Umfang zur dortigen Datenverarbeitung bis auf ausdrücklichen Widerruf weitergegeben werden dürfen.

Der Verein ist im Fall des Widerrufs verpflichtet, dem Betroffenen auf Verlangen den jeweiligen Ansprechpartner des Dritten zur direkten Durchsetzung des Berichtigungs- oder Löschungsanspruchs mitzuteilen.

4. Archivierung/Speicherung der Daten über die Mitgliedschaft hinaus:

Zur fortgesetzten Traditionspflege und zur Fortschreibung der Vereins- und der Stadtgeschichte werden auch über den Austritt bzw. Tod des Mitglieds hinaus im erforderlichen Umfang Daten gespeichert (z.B. Vor- und Zuname, Funktion im Verein oder im öffentlichen Leben der Stadt). Deren Löschung kann nur in Ausnahmefällen bei offensichtlicher Unrichtigkeit beansprucht werden.

5. Belehrung über Datenschutzrechte:

Die Mitglieder des Vereins werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese als Datenrechtsinhaber ihre im Folgenden genannten Datenschutzechte gegenüber dem Verein geltend machen können, ebenso gegenüber jedem Dritten, an welchen der Verein Daten weitergeleitet hat:

a. Auskunft: Es besteht das Recht, bei dem im Datenverarbeitungsverzeichnis angegeben Ansprechpartner jederzeit kostenfreie Auskunft über die Verwaltung der die eigene Person betreffenden Daten zu verlangen. Der Verein darf dies nur bei Rechtsmissbrauch oder Schikane verweigern.

b. Berichtigung: Es besteht ferner das Recht auf sofortige Berichtigung bei sachlich falschen Daten.

c. Sperrung: Es kann ferner bei unklarer Sach- und Rechtslage die Sperrung von Daten beansprucht werden. Im Zweifel sind die Daten bei fehlender Aufklärbarkeit zu löschen.

d. Löschung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit der Widerruf der Einwilligung erklärt und die Löschung verlangt werden kann, wenn die Speicherung unzulässig war oder geworden ist oder die Unklarheit über die Zulässigkeit nicht geklärt werden kann, s.o.

e. Beschwerderecht: Es besteht neben dem ordentlichen Rechtsweg zusätzlich das Recht, beim Landesdatenschutzbeauftragten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen Beschwerde zu führen. Dessen Kontaktdaten sind abrufbar auf der Internetseite des Landesdatenschutzamtes NRW.

6. Belehrung über Datenschutzpflichten:

Sowohl die Amtsinhaber und Funktionsträger des Vereins wie auch die für den Datenschutz in den einzelnen Mitgliedsvereinen verantwortlichen Personen und dortigen Ansprechpartner sind über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung belehrt und haben sich schriftlich gegenüber dem Verein zu deren Wahrung verpflichtet.